Camping-Car ConceptCCC

Rückerstattungsrichtlinie

Letzte Aktualisierung: Mai 2026

Diese Rückerstattungsrichtlinie legt die Bedingungen fest, die für Rückerstattungsanträge bezüglich der über die Plattform www.camping-carconcept.com verkauften Fahrzeuge gelten.

Camping Car Concept SARL handelt als sicherer Vermittler beim Verkauf von Wohnmobilen zwischen Privatpersonen mit physischer Einlagerung der Fahrzeuge und Vorabprüfung.

1. Allgemeines Prinzip

Die auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge sind spezifische Güter, die wichtige administrative, logistische und technische Schritte erfordern. Aufgrund der besonderen Natur der verkauften Fahrzeuge erfolgen Rückerstattungen nicht automatisch und unterliegen den in dieser Richtlinie beschriebenen Bedingungen.

2. Voraussetzungen für eine Rückerstattung

Ein Rückerstattungsantrag kann nur in folgenden Fällen geprüft werden:

  • nachgewiesenes schwerwiegendes mechanisches Problem,
  • wesentliche Nichtkonformität des Fahrzeugs,
  • Defekt, der die normale Nutzung des Fahrzeugs verhindert,
  • von Camping Car Concept SARL nach Analyse des Dossiers anerkannte Situation.

Geringfügige Mängel, ästhetische oder durch normalen Verschleiß entstandene Mängel begründen keine Rückerstattung.

3. Antragsfrist

Maximale Frist

Jeder Rückerstattungsantrag muss innerhalb von maximal 15 Tagen nach Lieferung des Fahrzeugs gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Antrag mehr garantiert werden.

4. Antragsverfahren

Jeder Antrag ist an info@camping-carconcept.com zu richten — Der Antrag muss enthalten:

  • die vollständigen Kontaktdaten des Käufers,
  • die Informationen zum betreffenden Fahrzeug,
  • eine detaillierte Beschreibung des aufgetretenen Problems,
  • Fotos oder Belege,
  • etwaige verfügbare mechanische Berichte.

Camping Car Concept SARL kann vor jeder Entscheidung zusätzliche Informationen anfordern.

5. Fahrzeugexpertise

Camping Car Concept SARL behält sich das Recht vor, ein unabhängiges mechanisches Gutachten zur Überprüfung des gemeldeten Problems zu beauftragen. Dieses Gutachten kann in einer Partnerwerkstatt, bei einem Kfz-Gutachter oder in einem zugelassenen Zentrum durchgeführt werden. Die endgültige Entscheidung wird nach Analyse des Gutachtens getroffen.

6. Rückgabebedingungen

Bei Genehmigung der Rückerstattung muss das Fahrzeug zurückgegeben werden:

  • in seinem Originalzustand,
  • mit seinen Dokumenten,
  • mit seinem Zubehör,
  • ohne wesentliche Umbauten,
  • ohne zusätzliche Schäden.

Jede weitere Beschädigung kann zu einer Kürzung oder Ablehnung der Rückerstattung führen.

7. Rückerstattungsfristen

Nach endgültiger Validierung des Dossiers und Rückgabe des Fahrzeugs kann die Rückerstattung innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgen. Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung.

8. Vom Käufer zu tragende Kosten

Je nach Situation können bestimmte Kosten beim Käufer verbleiben:

  • Transportkosten,
  • Lieferkosten,
  • Verwaltungskosten,
  • Zulassungskosten,
  • Gutachterkosten,
  • Instandsetzungskosten aufgrund unsachgemäßer Nutzung.

9. Fälle der Rückerstattungsablehnung

Camping Car Concept SARL kann eine Rückerstattung in folgenden Fällen ablehnen:

  • normaler Verschleiß,
  • geringfügiger ästhetischer Mangel,
  • schlechte Fahrzeugpflege,
  • unsachgemäße Verwendung,
  • nach der Lieferung verursachte Schäden,
  • nicht autorisierter mechanischer Eingriff,
  • fehlender Nachweis des geltend gemachten Mangels,
  • Antrag außerhalb der Frist.

10. Zwischen Privatpersonen verkaufte Fahrzeuge

Die über die Plattform verkauften Fahrzeuge können Privatbesitzern gehören, die ihr Fahrzeug Camping Car Concept SARL im Rahmen eines Verkaufsauftrags anvertraut haben. Camping Car Concept SARL handelt als sicherer Vermittler und gewährleistet die allgemeine Prüfung der Fahrzeuge vor dem Verkauf.

11. Kontakt

Camping Car Concept SARL

Telefon : +33 5 25 68 18 38

Mobil : +33 6 05 62 30 49

E-Mail : info@camping-carconcept.com

Firmensitz: ZA des Brugues, route d'Albias, 82410 Saint-Etienne-de-Tulmont

12. Anwendbares Recht

Diese Rückerstattungsrichtlinie unterliegt dem französischen Recht. Im Streitfall wird eine gütliche Einigung vor einem Gerichtsverfahren bevorzugt.